First Person View

Bei dieser Funktion wird das von einer Kameradrohne aufgenommene Livebild auf einen Controller-Bildschirm oder in eine FPV-Kamerabrille übertragen. Der Pilot erlebt den Flug aus der Perspektive der Drohne und bekommt das Gefühl in der Drohne selbst mitzufliegen.

Zu beachten ist, dass der Pilot immer Sichtkontakt zu seiner Drohne haben muss, d.h. dass die Drohne ohne technische Hilfsmittel (z.B. Fernglas, FPV-Brille) vom Boden aus immer erkennbar sein muss. FPV-Flüge sind in Deutschland nur erlaubt, wenn die Drohne nicht schwerer als 250 Gramm ist und eine Flughöhe von 30 Metern nicht überschritten wird. Wiegt die Drohne über 250 Gramm, ist der FPV-Flug nur dann erlaubt, wenn eine zweite Person, ein sog. Spotter, den Drohnen-Piloten auf mögliche Gefahren im Flugbetrieb hinweist. Auch hier gilt: Die Flüge dürfen nur in Sichtweite des Beobachters (Spotter) stattfinden.

Datum der letzten Änderung: 11.07.2017


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