Unter einem Versicherungsvertrag ist das Vertragsverhältnis zwischen einem Versicherer und einem Versicherungsnehmer zu verstehen. Der Versicherungsnehmer kann bei einem Versicherer eine Versicherung gegen Zahlung eines Entgeldes in Form einer Prämie zur Absicherung eines Risikos abschließen. Je nach Art des zu versicherten Risikos unterscheidet man zwischen einer Personenversicherung (z.B.: Berufsunfähigkeitsversicherung) und einer Sachversicherung (z.B.: Wohngebäudeversicherung). Grundlage des Versicherungsvertrages sind zwei übereinstimmende Willenserklärungen.
Der Versicherungsvertrag beschreibt, welches Risiko versichert ist und auf welche Leistungen der Versicherungsschutz beinhaltet. Da der Versicherungsvertrag in einem Gegenseitigkeitsverhältnis besteht, habe beide Vertragspartner Rechte und Pflichten. Diese sind, als Bestandteil des Versicherungsvertrages, in den allgemeinen und in den besonderen Versicherungsbedingungen näher beschrieben. Zur Pflicht des Versicherungsnehmers gehört zum Beispiel die rechtzeitige Zahlung der Versicherungsprämie sowie die Bekanntgabe einer evtl. Gefahrerhöhung. Erfüllt der Versicherungsnehmer seine Obliegenheiten gegenüber dem Versicherer nicht, ist es möglich, dass die Leistungsverpflichtung aus Sicht des Versicherers gefährdet ist.
Datum der letzten Änderung: 28.10.2016