Bei Haftpflichtversicherungen stellt die im Versicherungsschein vereinbarte Versicherungssumme die maximale Höchstentschädigung je Schadenereignis dar. Das bedeutet, dass im Schadenfall nicht die komplette vereinbarte Versicherungssumme, sondern nur in Höhe des tatsächlichen Schadens reguliert wird. Falls Sie die Versicherungssumme zu gering gewählt wurde, muss der Versicherungsnehmer im Schadensfall alle Kosten, die über die Deckungssumme hinausgehen, selbst übernehmen. Im Bereich der Schadenversicherung wird die Versicherungssumme auch als Deckungssumme bezeichnet.
Datum der letzten Änderung: 28.07.2016