Drohnenflüge in der Kategorie Specific erfordern eine Fluggenehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde, da in dieser Kategorie gemäß der neuen EU-Drohnenverordnung ein erhöhtes Betriebsrisiko besteht. In dieser Kategorie ist der Drohnenflug auch außerhalb der Sichtweite möglich. Kopter dürfen in dieser Klasse auch mit einer Startmasse von über 25 Kilogramm betrieben werden.
Datum der letzten Änderung: 14.01.2021