Kontaktformular Erstinformation +49 2203 9888701 Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG

PDRA

PDRA (Pre-Defined Risk Assessment) ist eine von der EASA vordefinierte Risikobewertung für bestimmte Drohnenoperationen in der speziellen Kategorie. PDRAs vereinfachen das Genehmigungsverfahren, indem sie für häufig vorkommende Betriebsszenarien bereits eine standardisierte Risikobewertung bereitstellen.

Im Gegensatz zur individuellen SORA-Bewertung muss der UAS-Betreiber bei Nutzung eines PDRA keine eigene vollständige Risikobewertung durchführen. Es genügt der Nachweis, dass der geplante Betrieb den Bedingungen des jeweiligen PDRA entspricht. Verschiedene PDRAs decken unterschiedliche Szenarien ab, etwa VLOS-Flüge in besiedeltem Gebiet oder BVLOS-Flüge in unbesiedeltem Gebiet. Die zuständige Luftfahrtbehörde prüft den Antrag und erteilt bei Erfüllung aller Voraussetzungen die Betriebsgenehmigung. PDRAs können von den EU-Mitgliedstaaten zusätzlich zu den europaweit geltenden Standardszenarien (STS) angeboten werden.

Datum der letzten Änderung: 10.06.2026

Begriffe aus dem Index: P