Maximale Flughöhe

Drohnen dürfen in einer Flughöhe von über 100 Metern nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmegenehmigung bei der jeweilig zuständigen Landesluftfahrtbehörde eingeholt wurde.

Datum der letzten Änderung: 24.04.2017


Begriffe aus dem Index: M