Versicherungsmakler Rosanowske GmbH & Co. KG
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IHR Versicherungsmakler für Drohnenversicherungen
Drohnen dürfen in einer Flughöhe von über 100 Metern nur fliegen, wenn eine behördliche Ausnahmegenehmigung bei der jeweilig zuständigen Landesluftfahrtbehörde eingeholt wurde.
Datum der letzten Änderung: 24.04.2017
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