Jamming bezeichnet das absichtliche Stören von Funksignalen zwischen einer Drohne und ihrer Fernsteuerung oder ihrem GPS-Empfänger. Durch das Aussenden gezielter Störsignale wird die Kommunikation unterbrochen.
Beim Jamming werden Störsignale auf der gleichen Frequenz wie die Drohnensteuerung ausgesendet, sodass die legitimen Steuerbefehle überlagert und unwirksam werden. Je nach Programmierung der Drohne kann dies dazu führen, dass das Gerät sofort landet, zum Startpunkt zurückkehrt (Return-to-Home) oder unkontrolliert abstürzt. Jamming wird von Sicherheitsbehörden und dem Militär zur Drohnenabwehr eingesetzt, ist für Privatpersonen in Deutschland und der EU jedoch illegal. Der Einsatz von Störsendern verstößt gegen das Telekommunikationsgesetz und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Datum der letzten Änderung: 10.06.2026