Folgebeitrag

Mit dem Folgebeitrag bezeichnet man die dem Erstbeitrag folgenden Versicherungsbeiträge, d.h. die Beiträge, die nach der Erstprämie für die einzelnen Versicherungsperioden zu entrichten sind. Die jeweiligen Zahlungstermine sind im Versicherungsvertrag benannt bzw. geregelt. Um stets vollen Versicherungsschutz zu erhalten, sind die Folgebeiträge ebenso wie die Erstprämie stets fristgerecht zu begleichen.

Datum der letzten Änderung: 28.10.2016


Begriffe aus dem Index: F