Ob Gewerbe, Industrie oder Privat, eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für Eigentümer und Nutzer von Drohnen (Multicopter, Quadrocopter, Hexacopter etc.) ist Pflicht! Daher sollte sich jeder Drohnen-Pilot mit dem Thema der Drohnen-Haftpflichtversicherung auseinandersetzen. Grundsätzlich wird zwischen der gewerblichen Drohnennutzung und der privaten Drohnennutzung unterschieden. Werden die Fluggeräte privat und gewerblich genutzt, so ist stets die gewerbliche Haftpflichtversicherung auszuwählen! Für Gewerbetreibende ist neben der Drohnen-Haftpflichtversicherung auch die Drohnen Kaskoversicherung erhältlich. Privaten Drohnenfliegern bieten wir die Drohnen KASKO-Versicherung Tarife Basis und Premium der KRAVAG Versicherung an.
Im Bereich der eigenständigen Drohnenversicherung kann es erhebliche Leistungsunterschiede geben. Zum einen kommt es auf die genaue Spezifikation und zum anderen auf die Nutzung des Fluggerätes an. Unterschiede können in folgenden Segmenten vorherrschen:
Die Wahl der Versicherung sollte immer auf Basis der vorgesehenen Nutzung und der Spezifikation des unbemannten Fluggerätes erfolgen. Sollte sich die Nutzung im Laufe der Zeit ändern, so ist eine Nutzungsänderung anzuzeigen, damit der Versicherungsschutz entsprechend angepasst werden kann. Die Kosten allein sollten angesichts der geringen Jahresprämien keine Vertragsentscheidung darstellen!
Vor dem ersten Start der Drohne sollten Sie an den Versicherungsschutz denken, denn der Flug mit einer Drohne bringt neben einer Menge Spaß auch Risiken mit sich. Nur eine Unachtsamkeit und schnell kann ein Unfall eine Dimension erreichen, die in die zigtausende Euro gehen kann. Damit Sie im Schadenfall optimalen Versicherungsschutz genießen, vermitteln wir Ihnen drei preisgünstige und leistungsstarke Versicherungstarife zur Drohnen-Haftpflichtversicherung.
Die HDI Global SE ist ein erfahrener Luftfahrtversicherer der in 150 Ländern agiert. Mit insgesamt 3 Versicherungstarifen kann nahezu jedes Kundenbedürfnis abgedeckt werden, denn es werden ein Privatkunden- und zwei Gewerbe- bzw. Industrietarife auf Drohnen-Haftpflichtversicherung angeboten. Die Versicherungsleistungen beinhalten alles das, was ein Drohnenpilot benötigt. Der HDI stellt sechs unterschiedliche Deckungssummen von 1. Mio. bis 10. Mio. Euro zur Auswahl. Es ist die offene Pilotenklausel vereinbart, damit jeder berechtigte Drohnenpilot dem vereinbarten Haftpflichtschutz unterliegt.
Das maximale Startgewicht der einzelnen Drohnen beträgt bis zu 25 kg. Somit können auch Industrie-Drohnen versichert werden. Die Nutzung der Drohne umfasst zudem die Teilnahme an Wettbewerben, öffentlichen Veranstaltungen und bei Flügen im Innenbereich (Indoor). Gleiches gilt für die Steuerung der Drohne via Smartphone, iPad, Tablet etc. Wie bei allen anderen hier angebotenen Drohnen-Haftpflichtversicherungen ist auch der automatisch-autonome Flugbetrieb versichert, sofern manuell und in Echtzeit in die Funkfernsteuerung eingegriffen werden kann.
Die HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung ist sehr preiswert und kann für Privatpersonen und Firmen in Deutschland oder Österreich beantragt werden und gilt für alle gängigen Drohnenarten. Es besteht zudem die Möglichkeit, mehrere Drohnen in einem Vertrag zu versichern! Dabei wird jede einzelne Drohne mit Seriennummer, Typ und max. Startgewicht erfasst. Die private Drohnennutzung ist bereits für nur 68,00 € inklusive Versicherungssteuer (Österreich 59,94 €) erhältlich. Die Drohnen-Haftpflicht für Gewerbedrohnen beginnt bei 119,00 € brutto im Jahr (Österreich 105,45 €). Einzelheiten sind der HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung Leistungsübersicht und dem Tarifrechner zu entnehmen.
Ob es sich um den privaten Freizeitspaß oder den gewerblichen Einsatz Ihrer Drohne handelt, die Ob es sich um den privaten Freizeitspaß oder den gewerblichen Einsatz Ihrer Drohne handelt, die ZURICH Drohnen-Haftpflicht hat die passende Lösung.
Die ZURICH Drohnen Haftpflichtversicherung ist recht flexibel und günstig. Das maximale Startgewicht der Drohne beträgt 25 KG. Als maximale Höchstsumme für einen Personen- oder Sachschaden, der durch eine Drohne verursacht wurde, bietet die ZURICH Deckungssummen in Höhe von 3.000.000 € oder 5.000.000 € an. Neben der Option ohne Selbstbeteiligung, haben Sie bei allen ZURICH Tarifen die Möglichkeit den Versicherungsbeitrag durch eine Selbstbeteiligung in Höhe von 250 € entsprechend zu reduzieren.
Der Versicherungsschutz gilt für Europa inkl. der Einbindung aller Mittelmeeranrainerstaaten wie Ägypten, Tunesien, Marroko, usw. Das ist besonders interessant, wenn Sie Ihre Drohne in den Urlaub am Mittelmeer mitnehmen möchten. Die Drohnen Haftpflichtversicherung kann aber auf Wunsch - beispielsweise für Fernreisen - auf weltweiten Versicherungsschutz (ohne USA, US- Territorien und Kanada) erweitert werden. Die günstigste Drohnenhaftpflicht-Versicherung für eine privat genutzte Drohne mit 250 € Selbstbeteiligung kostet nur 71,40 € inkl. 19% Versicherungssteuer im Jahr.
Als besondere Leistung sind im ZURICH Drohnenhaftpflicht PRIVAT-Tarif alle in Ihrem privaten Eigentum befindlichen Drohnen wie Multikopter, Hexakopter, Quadrocopter und Flugmodelle sowie deren Flugbetrieb über einen Vertrag und Beitrag mitversichert. Wenn andere berechtigte Personen mit Ihrer Genehmigung die Drohnen fliegen möchten, schließen die ZURICH Versicherungstarife diese Personen in den Leistungsumfang mit ein. Versicherungsschutz besteht auch für Indoorflüge, den Flugbetrieb mittels Smartphone und für automatisch-autonome Flüge, vorausgesetzt der Pilot kann manuell und in Echtzeit in die Funkfernsteuerung eingreifen.
Neben dem vorgenannten Versicherungsumfang der sowohl für den Privat- als auch für den Gewerbetarif gilt, ist im Gewerbetarif zusätzlich die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen mitversichert. Voraussetzung für den Abschluß einer ZURICH Drohnen-Versicherung ist der Wohn- oder Betriebssitz in Deutschland.
Damit Sie den für Ihre Bedürfnisse optimalen Tarif auswählen können haben wir die wichtigsten Eckdaten verschiedener Tarife zusammengefasst und einen übersichtlichen Drohnen-Haftpflichtversicherung Vergleich erstellt.
Der Vergleich ist eine Kurzfassung, die als Entscheidungshilfe dienen soll. Vertragsgrundlage sind immer die jeweiligen Luftfahrt-Haftpflicht-Versicherungsbedingungen, die besonderen Vereinbarungen und der entsprechende Tarif der jeweiligen Anbieter. Bei Fragen rund um das Bedingungswerk und zu den einzelnen Leistungen oder zur Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zur weiteren Unterstützung haben wir Ihnen eine Drohnen-Haftpflichtversicherung Checkliste bereitgestellt. Mit der Checkliste können Sie ganz schnell feststellen, ob ein Angebot von einem anderen Versicherungsunternehmen mit unseren Versicherungsangeboten vergleichbar ist.
Vereinfacht gesagt: Wird ein Dritter in Person oder Sache geschädigt, prüft der Haftpflichtversicherer, ob eine gesetzliche Haftung seitens des Geschädigten gegenüber dem Versicherungsnehmer oder der mitversicherten Person besteht. Besteht keine gesetzliche Haftung, z. B. aufgrund unbegründeter Ansprüche, wehrt der Versicherer den Schaden ab. Besteht eine gesetzliche Haftung, wird die Entschädigungshöhe ermittelt oder verhandelt und an den Geschädigten im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes gezahlt.
Grundsätzlich sind folgende Punkte bei allen Versicherungsangeboten nicht versichert:
Bitte beachten Sie auch die jeweiligen Leistungsübersichten der Versicherungsanbieter.
Das Fliegen mit ferngesteuerten Drohnen wird von Jahr zu Jahr beliebter. Das betrifft die Nutzung der Flugsysteme für den privaten wie auch für den gewerblichen und industriellen Bereich gleichermaßen. Was aber viele Drohneneigentümer nicht wissen: In Deutschland darf eine Drohne im öffentlichen Raum nicht ohne eine bestehende Haftpflichtversicherung betrieben werden. Die Annahme, dass eine bestehende private Haftpflichtversicherung optimalen Versicherungsschutz für den Drohnenbetrieb bietet, ist in der Regel nicht richtig. Warum das so ist, lesen Sie hier in der Rubrik Rechtliches. Abgesehen von der Versicherungspflicht und der Nutzungseigenschaft sind viele weitere rechtliche Vorschriften vor dem ersten Drohnenstart zu beachten. Diese sind im Rahmen der neuen EU-Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 vom 31.12.2020 nochmals konkretisiert und verschärft worden.
Erweitern Sie Ihr Fachwissen auf einfache und schnelle Art und informieren Sie sich auf unserer Wissensseite zur Drohnenversicherung. Hier erfahren Sie alles zu speziellen Fragestellungen rund um unsere Versicherungsangebote wie z. B.:
Wer sich mit dem Thema Drohne, Drohnenflug und Drohnenversicherung näher befasst, der wird sich über kurz oder lang auch mit erklärungsbedürftigen Fachbegriffen aus der Drohnen- und Versicherungswelt konfrontiert sehen. Aus diesem Grund haben wir für Sie ein Drohnenlexikon erstellt. Mithilfe des Drohnenlexikons können Sie die Bedeutung des gesuchten Fachbegriffs schnell und verständlich nachschlagen.
Über den online Tarifrechner können Sie die Haftpflichtversicherung für die private oder gewerbliche Nutzung von Drohnen berechnen und beantragen. Bei der HDI Drohnen-Haftpflichtversicherung (Privat oder Gewerbe) und der ZURICH Drohnen-Haftpflichtversicherung (Gewerbe) ist es möglich, über einen Antrag den Haftpflicht-Versicherungsschutz für mehrere Drohnen zu realisieren. Die Beantragung dauert ca. 3 Minuten. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Online-Tarifrechnern.
Am 31.12.2020 ist die neue EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 in Kraft getreten! Mit der neuen Gesetzgebung wird der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (Drohnen und Modellluftfahrzeuge) in allen EU-Ländern einheitlich geregelt. Die bis dato in Deutschland geltende Drohnenverordnung aus dem Jahre 2017 wird damit abgelöst. Vieles wird zukünftig anders geregelt. In der Rubrik Rechtliches zur Nutzung von Drohnen erklären wir Ihnen, was die neue EU-Verordnung beinhaltet und was der Drohnenbetreiber zu beachten hat. Die Missachtung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften kann die Gefährdung des Versicherungsschutzes zur Folge haben!
Gewerbekunden vermitteln wir auf Basis der deutschen Luftfahrtbedingungen spezielle Haftpflichtversicherungen für Drohnen sowie Drohnen-Kasko-Versicherungen. Wenn Sie darüber hinaus Fragen zu individuellen Versicherungslösungen für Ihren Multikopter haben, sprechen Sie uns bitte an. Sie erreichen uns unter Tel.: +49 (0)2203/98 88 702 oder senden Sie uns eine E-Mail. Weitergehende Informationen erhalten Sie auch in der Rubrik Wissenswertes zur Drohnen-Haftpflicht
Wer in Deutschland eine Drohne im öffentlichen Luftraum betreiben möchte, der benötigt eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung! Sie schützt den Drohnenpiloten vor berechtigten gesetzlichen Haftpflichtansprüchen Dritter, wenn diesem durch die Drohne ein Schaden entstanden ist. Die Haftpflichtversicherung reguliert nicht die Schäden die am eigenen Fluggerät entstanden sind.
Wenn Sie Ihre Drohne vor unvorhersehbaren Sachschäden absichern möchten, dann sollten Sie sich für eine Drohnen-Kaskoversicherung entscheiden. Im Vergleich zur Drohnen-Haftpflichtversicherung steht Ihnen der Abschluss einer Drohnen-Kaskoversicherung frei und ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Eine Drohnen-Kaskoversicherung ersetzt auch nicht die gesetzlich vorgeschriebene Drohnen-Haftpflichtversicherung. Beide Versicherungen sind eigenständig und völlig getrennt voneinander zu betrachten.
Der Abschluß einer Drohnen-Kaskoversicherung lohnt sich bei Koptern ab 1.000 Euro. Im Prinzip können Sie aber, je nach Tarifvorgaben, jede Drohne Kasko versichern. Gerade bei Fluganfängern ist eine Drohnen-Kaskoversicherung sinnvoll. Abstürze bereits aus geringer Höhe, Flyaways oder Crashs verursachen oft größere Sachschäden am Kopter und an der mitgeführten Technik. Die darauf folgenden Reparaturkosten können beträchtlich sein.
Über die KRAVAG, die seit 1999 zum R+V Konzern gehört, bieten wir Ihnen jeweils eine Drohnen-Kaskoversicherung für den Privat- und für den Gewerbebereich zu günstigen Konditionen an. Die HDI Drohnen Kaskoversicherung ist ausschließlich für gewerblich genutzte Drohnen erhältlich. Die Kasko für Gewerbetreibende richtet sich an Betriebe die ihren Multikopter kommerziell nutzen wie z.B. Fotografen, Handwerksunternehmen, Dachdecker-, Service- und Wartungsbetriebe, usw.
Drohnen-Kaskoversicherungen bieten wir von der KRAVAG, HDI und ZURICH an. Die KRAVAG Drohnen-KASKO-Versicherung ist für den privaten und den gewerblichen Bereich erhältlich. Der KASKO-Schutz der HDI und der ZURICH richtet sich ausschließlich an Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler.
Wer eine Drohnen-Haftpflichtversicherung für den gewerblichen oder privaten Bereich sucht, findet im Internet eine Vielzahl von Vergleichsportalen mit einer großen Auswahl günstiger Tarife von privaten Haftpflichtversicherungen und Direktanbietern. Um einen ersten Überblick zu erhalten, sind diese Portale sicherlich geeignet, doch Vorsicht, wenn es um den Vertragsabschluss geht!
Einige Versicherungsvergleichsportale bieten private Haftpflichtversicherungen mit einer Drohnenklausel an. Diese Versicherungsangebote sind kritisch zu beurteilen, da sie dem Versicherungsnehmer keinen ausreichenden Schutz bieten. Warum?
Weil Drohnen in privaten Haftpflichtversicherungen nur bestimmungsgemäß mitversichert sind. Das heißt, eine Drohne ist nur auf der Grundlage der Verschuldenshaftung mitversichert, aber nicht auf der Basis der Gefährdungshaftung, d. h. den aktuellen Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG). Dieser Umstand kann im Schadenfall für den Versicherungsnehmer katastrophale Auswirkungen haben. Ein unverschuldeter Unfall (z. B. Personenschaden mit anschließender Invalidität) durch eine Drohne, die z. B. aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses wie einer plötzlichen Windböe oder einer defekten Steuerung einen Personenschaden anrichtet, wäre bei der Privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnenklausel nicht versichert! Kommt die Privat-Haftpflichtversicherung im Schadenfall nicht für die Regulierung auf, haftet der Drohnenpilot mit seinem Privatvermögen. An diesem Beispiel wird deutlich, wie wichtig eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung gemäß der aktuellen Gesetgebung ist.
Skeptisch sollte man sein, wenn einem eine Drohnen-Haftpflichtversicherung in Kombination mit einer privaten Haftpflichtversicherung angeboten wird. Das ist auf den ersten Blick oft nicht sofort zu erkennen und unter Umständen auch völlig unnötig, weil aktuell vielleicht gar keine weitere oder andere private Haftpflichtversicherung benötigt wird.
Aus unserer Sicht fehlen seitens einiger Versicherungsanbieter hierzu wichtige Hinweise und Informationen. Noch ein Tipp: Niemals einen Vertrag abschließen, ohne vorab die geltenden Versicherungsbedingungen eingesehen zu haben!
Fazit: Sie suchen eine Drohnen-Haftpflichtversicherung? Dann empfehlen wir Ihnen von Privaten Haftpflichtversicherungen mit Drohnen-Klausel Abstand zu nehmen, da der Versicherungsschutz aus vorgenannten Gründen zumeist unzureichend ist. Der Versicherungsnehmer haftet unter Umständen im Schadenfall mit seinem privaten Vermögen. Lassen Sie es nicht so weit kommen. Entscheiden Sie sich gleich von Anfang an für eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung eines namhaften Luftfahrtversicherers. Auf unserer Website finden Sie ausschließlich Versicherungstarife, die den aktuellen Anforderungen des deutschen Luftfahrtgesetzes (LuftVG) entsprechen, also echte Luftfahrtversicherungen! Auf Verknüpfungen zu privaten Haftpflichtversicherungen verzichten wir aus vorgenannten Gründen bewusst. Unsere Checkliste zeigt Ihnen auf, warum Sie eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung einer privaten Haftpflichtversicherung mit Drohnenklausel vorziehen sollten.
Folgende Auflistung soll Ihnen einen kurzen Überblick geben, in welchen Berufszweigen, Gewerben und bei welchen Tätigkeiten Multikopter (Drohnen) zum Einsatz kommen bzw. kommen können.
Hinweis: Die oben aufgeführten Leistungen sind nur verkürzt und auszugsweise wiedergegeben. Rechtsverbindlich ist ausschließlich der Wortlaut in den diesem Tarif zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen, Besonderen Vereinbarungen und Klauseln.