Der für den Versicherungsschutz im Versicherungsschein genannte und zu zahlende Beitrag an den Versicherer wird als Prämie bezeichnet. Die Erstprämie der Drohnen-Haftpflichtversicherung ist spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins, die Folgeprämien sind am jeweiligen Fälligkeitstag, zu zahlen.
Datum der letzten Änderung: 28.07.2016