In vielen Ländern ist der Drohnenflug im öffentlichen Luftraum an Richtlinien und Vorschriften gebunden. In Großbritannien nennt man diese Richtlinie Dronecode an die sich Kopterpiloten unbedingt halten sollten. Es darf nur auf Sichtweite und maximal 120 Meter hoch geflogen werden. Die erlaubte Flugentfernung beträgt maximal 500 Meter. Kameradrohnen müssen zu Menschen, Straßen, Fahrzeugen und Gebäuden einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Der Überflug über Menschenansammlungen ist grundsätzlich verboten. No-Fly-Zones, wie z.B. in Flughafennähe, sind unbedingt zu beachten. Plant man in England einen gewerblichen Drohnenflug, sollte man zuvor bei der britischen Luftfahrtbehörde (CAA = Civil Aviation Authority) zuvor eine entsprechende Genehmigung beantragen.
Datum der letzten Änderung: 11.07.2017