{assign var="parent_menu" value="drohnen_kasko"} {assign var="title" value="Drohnen Allgefahrenversicherung HDI - Drohnen Kaskoversicherung"} {assign var="description" value="Drohnen Allgefahrenversicherung (Drohnen Kaskoversicherung) der HDI Versicherung. Versichern Sie Ihr unbemanntes Flugsystem (Drohne) vor unvorhersebaren Ereignissen die zu Beschädigungen oder Zerstörungen führen."} {assign var="keywords" value="Drohnen Allgefahrenversicherung, Versicherung unbemannte Flugsysteme, Drohnen Versicherung"}

Drohnen Allgefahrenversicherung

Die Allgefahrenversicherung für Drohnen - auch Drohnen Kaskoversicherung genannt

Der Versicherungsschutz für gewerblich genutzte Drohnen bzw. unbemannte Flugsysteme der HDI Versicherung in Form einer Elektronikversicherung (Allgefahrenversicherung)

HDI Versicherung Logo

Drohnen Allgefahrenversicherung der HDI Versicherung

  • Allgefahrenversicherung gem. Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung
  • Neuwertversicherung
  • versicherbar sind alle gewerblich genutzten, unbemannten Flugsysteme (Quadrocopter, Multicopter, Hexacopter, Octocopter etc.)
  • bis zu einer maximalen Startmasse von 25 Kg je Drohne
  • mehrere Drohnen in einem Vertrag versicherbar
  • Vertraglicher Mindestbeitrag nur 200,00 EUR
  • Selbstbeteiligung je Sachschaden 25%, mind. 500,00 €
  • keine Einschränkung der gewerbsmäßigen Nutzungsart
  • Geltungsbereich Europa
  • Betriebssitz in Deutschland

Welche Drohnen können über das HDI Deckungskonzept versichert werden?

Es können Drohnen versichert werden, die gewerblich eingesetzt werden und ein maximales Startgewicht von 25 kg nicht überschreiten. Es können auch mehrere gewerblich genutzte unbemannte Flugsysteme über einen Vertrag abgesichert werden. Versicherungsschutz besteht für die gesamte Peripherie, die zum Einsatz der versicherten Drohne notwendig ist (Fluggerät, Steuerung, Ladegeräte etc.).

Drohnen Versicherung – welche Gefahren sind versichert

Drohnen Allgefahrenversicherung Online Rechner

Im Rahmen der Allgefahrendeckung, gem. der ABE, wird für alle unvorhersehbaren von außen auf das versicherte Flugsystem einwirkenden Gefahren, die zur Beschädigung oder Zerstörung führen, Entschädigung geleistet. Dazu zählen insbesondere Sachschäden durch:

  • Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Kurzschluss oder Überspannung
  • Brand, Blitzschlag oder Explosion
  • Wasser, Feuchtigkeit
  • Sturm
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung

Zur Erklärung: Die gängigen Versicherungsbedingungen benennen üblicher Weise explizit die versicherten Gefahren. In der Allgefahrenversicherung ist es genau umgekehrt: Es sind alle Gefahren mitversichert, sofern diese nicht ausgeschlossen (nicht versichert) sind. Ausschlüsse und nicht versicherte Gefahren sind in den Allgemeinen- und können in den Besonderen Bedingungen zur Elektronikversicherung definiert sein.

Ermittlung der Versicherungssumme

Die Versicherungssumme wird aus der gesamten Peripherie des unbemannten Flugsystemes, die zum Flug selbst benötigt wird, gebildet. Wird das unbemannte Flugsystem modifiziert oder durch spezielle Geräte (Spezialkamera, Wärmebildkamera etc.) erweitert, so sind auch diese Werte mit einzubeziehen. Modifizierungen und Erweiterungen sind nur nach Herstellervorgaben / Herstellerspezifizierungen durchzuführen.

Kosten und Selbstbeteiligungsregelungen zur Drohnen Allgefahrenversicherung

Da die meisten Gewerbebetriebe vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist für die Beitragsberechnung der Netto-Neuwert des Flugsystems zuzüglich der Bezugskosten anzugeben. Bei der Versicherung von mehreren Flugsystemen (Drohnen) bildet der kumulierte Wert aller Drohnen die Grundlage zur Ermittlung der Versicherungsprämie. Generell gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 Prozent, mindestens 500 €, je Schaden als vereinbart.

Wie wird Entschädigt

Bei einem versicherten Teilschaden, werden die Wiederherstellungskosten (Ersatzteile, Reparaturkosten etc.) bis zum Versicherungswert entschädigt. Bei einem versicherten Totalschaden des unbemannten Flugsystemes wird der Neuwert bzw. der Wiederbeschaffungswert erstattet.

Müssen Vorschriftungen und Bestimmungen eingehalten werden?

Ja, zur Erlangung bzw. Gewährleistung des Versicherungsschutzes müssen stets alle behördlichen Genehmigungen vorliegen und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.

Welche Schäden sind über die HDI Drohnen-Allgefahrenversicherung nicht versichert?

Keine Entschädigung wird u.a. geleistet für Schäden

Drohnen-Allgefahrenversicherung Online Rechner

  • durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
  • durch Krieg oder kriegsähnliche Ereignisse
  • durch innere Unruhen
  • durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
  • durch Erdbeben
  • durch die betriebsbedingte normale oder vorzeitige Abnutzung oder Alterung
  • soweit für sie ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler), Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag einzutreten hat.

Tarifrechner HDI Drohnen Allgefahrenversicherung

Hier kommen Sie auf direktem Weg zum Drohnen-Allgefahrenversicherung Tarifrechner und Onlineantrag. Dieser gilt ausschließlich für Gewerbebetriebe oder Freiberufler. Es können bis zu 10 Drohnen in einem Vertrag versichert werden.

Zugrundeliegende Versicherungsbedingungen HDI Drohnen-Versicherung

  • Allgemeinen Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE)
  • Besonderen Bestimmungen zur Elektronikversicherung (BB)

Hier erhalten Sie die zugrundeliegenden HDI Versicherungsbedingungen.

Allgefahrenversicherung und Haftpflichtversicherung - was ist der Unterschied?

Vereinfacht gesagt, leistet die Allgefahrenversicherung für von außen einwirkende Ereignisse, die unvorhersehbare Sachschäden an dem eigenen unbemannten Flugsystem (Sache) zur Folge haben. Die Drohnen Haftpflichtversicherung hingegen leistet bei berechtigten, gesetzlichen Haftpflichtansprüchen eines Dritten - also dann, wenn jemand Fremdes durch den Besitz oder das Führen der Drohne geschädigt wird und gesetzliche Ansprüche geltend machen kann.