Der Versicherungsschutz für gewerblich genutzte Drohnen bzw. unbemannte Flugsysteme der HDI Versicherung in Form einer Elektronikversicherung (Allgefahrenversicherung)
Es können Drohnen versichert werden, die gewerblich eingesetzt werden und ein maximales Startgewicht von 25 kg nicht überschreiten. Es können auch mehrere gewerblich genutzte unbemannte Flugsysteme über einen Vertrag abgesichert werden. Versicherungsschutz besteht für die gesamte Peripherie, die zum Einsatz der versicherten Drohne notwendig ist (Fluggerät, Steuerung, Ladegeräte etc.).
Im Rahmen der Allgefahrendeckung, gem. der ABE, wird für alle unvorhersehbaren von außen auf das versicherte Flugsystem einwirkenden Gefahren, die zur Beschädigung oder Zerstörung führen, Entschädigung geleistet. Dazu zählen insbesondere Sachschäden durch:
Zur Erklärung: Die gängigen Versicherungsbedingungen benennen üblicher Weise explizit die versicherten Gefahren. In der Allgefahrenversicherung ist es genau umgekehrt: Es sind alle Gefahren mitversichert, sofern diese nicht ausgeschlossen (nicht versichert) sind. Ausschlüsse und nicht versicherte Gefahren sind in den Allgemeinen- und können in den Besonderen Bedingungen zur Elektronikversicherung definiert sein.
Die Versicherungssumme wird aus der gesamten Peripherie des unbemannten Flugsystemes, die zum Flug selbst benötigt wird, gebildet. Wird das unbemannte Flugsystem modifiziert oder durch spezielle Geräte (Spezialkamera, Wärmebildkamera etc.) erweitert, so sind auch diese Werte mit einzubeziehen. Modifizierungen und Erweiterungen sind nur nach Herstellervorgaben / Herstellerspezifizierungen durchzuführen.
Da die meisten Gewerbebetriebe vorsteuerabzugsberechtigt sind, ist für die Beitragsberechnung der Netto-Neuwert des Flugsystems zuzüglich der Bezugskosten anzugeben. Bei der Versicherung von mehreren Flugsystemen (Drohnen) bildet der kumulierte Wert aller Drohnen die Grundlage zur Ermittlung der Versicherungsprämie. Generell gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25 Prozent, mindestens 500 €, je Schaden als vereinbart.
Bei einem versicherten Teilschaden, werden die Wiederherstellungskosten (Ersatzteile, Reparaturkosten etc.) bis zum Versicherungswert entschädigt. Bei einem versicherten Totalschaden des unbemannten Flugsystemes wird der Neuwert bzw. der Wiederbeschaffungswert erstattet.
Ja, zur Erlangung bzw. Gewährleistung des Versicherungsschutzes müssen stets alle behördlichen Genehmigungen vorliegen und die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten wurden.
Keine Entschädigung wird u.a. geleistet für Schäden
Hier kommen Sie auf direktem Weg zum Drohnen-Allgefahrenversicherung Tarifrechner und Onlineantrag. Dieser gilt ausschließlich für Gewerbebetriebe oder Freiberufler. Es können bis zu 10 Drohnen in einem Vertrag versichert werden.
Hier erhalten Sie die zugrundeliegenden HDI Versicherungsbedingungen.
Vereinfacht gesagt, leistet die Allgefahrenversicherung für von außen einwirkende Ereignisse, die unvorhersehbare Sachschäden an dem eigenen unbemannten Flugsystem (Sache) zur Folge haben. Die Drohnen Haftpflichtversicherung hingegen leistet bei berechtigten, gesetzlichen Haftpflichtansprüchen eines Dritten - also dann, wenn jemand Fremdes durch den Besitz oder das Führen der Drohne geschädigt wird und gesetzliche Ansprüche geltend machen kann.