UAS

UAS (Unmanned Aircraft System) heisst übersetzt: „Unbemanntes Luftfahrtsystem“. Es handelt sich hierbei um unbemannte Fluggeräte, die nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben werden. Dabei erfolgt die Abgrenzung zwischen „unbemannten Luftfahrtsystemen“ und „Flugmodellen“ ausschließlich über den Zweck der Nutzung. Dient die Nutzung des Geräts dem Zwecke des Sports oder der Freizeitgestaltung, so gelten die Regeln über Flugmodelle. Ist mit dem Einsatz hingegen ein sonstiger, insbesondere ein gewerblicher Nutzungszweck verbunden (z.B. Bildaufnahmen mit dem Ziel des Verkaufs), so handelt es sich im Sinne von §1 Absatz 2 Nummer 9 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) um ein unbemanntes Luftfahrtsystem.

Der Aufstieg eines UAS (Unmanned Aircraft System) bedarf immer einer Aufstiegsgenehmigung gemäß §16, Abs. 4 der Luftverkehr-Ordnung (LuftVO).

Datum der letzten Änderung: 25.07.2016


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