Sichtweite

Nach der neuen EU-Richtlinie werden Drohnen ab dem 01.01.2021 in drei Betriebskategorien eingeteilt. Sie lauten: Offen, Speziell und Zulassungspflichtig. In der Kategorie Offen dürfen Drohnen bis 25 Kilogramm in maximal 120 m Höhe und nur in unmittelbarem Sichtkontakt zum Piloten während des gesamten Fluges betrieben werden. Die Vorgaben der Unterkategorien A1, A2 und A3 sind dabei stets zu berücksichtigen (z. B.: A1 = Kein Flug über Menschenansammlungen).

Die Verwendung von Ferngläsern oder anderen technischen Hilfsmitteln wie On-Board Kameras oder Nachtsichtgeräte fallen nicht unter die Begriffsdefinition direkte Sichtweite. Es besteht z. B. kein Versicherungsschutz im Rahmen der Drohnen-Haftpflichtversicherung, wenn der Kopter außerhalb der Sichtweite des Steuerers betrieben wird. Darunter fällt auch der Flug mit FPV-Brille bzw. der automatisch-autonome Betrieb; wenn der Pilot nicht jederzeit mithilfe der Funkfernsteuerung manuell und in Echtzeit in die Steuerung eingreifen kann.

In der Kategorie Speziell dürfen Drohnen auch außerhalb der Sichtweite betrieben werden. Hierzu ist aber eine spezielle Betriebsgenehmigung erforderlich.

Im Bereich Zertifiziert dürfen nur Kopter betrieben werden, für dessen Betrieb eine spezielle Bewilligung vorliegt. Hierbei handelt es sich hauptsächlich um Spezialanwendungen d. h. um Fluggeräte, die für den Transport von Menschen oder Gütern eingesetzt werden. Die erforderlichen Lizenzen und Zertifizierungsprozesse sind sowohl für das Fluggerät als auch für den Bediener bzw. die Flugbesatzung erforderlich.

Datum der letzten Änderung: 14.01.2021


Begriffe aus dem Index: S