Der Begriff Deckungssumme beschreibt die zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbarte maximale Höchstgrenze der Versicherungsleistung eines Versicherers in einem Schadensfall. Entstandene Schäden werden seitens des Versicherers nur bis zu dieser Höchstgrenze reguliert. Schadenersatzansprüche eines Geschädigten, die über die vereinbarte Deckungssumme hinausgehen trägt der Versicherungsnehmer selbst.
Datum der letzten Änderung: 28.10.2016