Mindestalter

Für den Betrieb eines Kopters gilt nach der neuen EU-Drohnen-Richtlinie ein Mindestalter von 16 Jahren. Es besteht eine Ausnahme in der offenen Kategorie Klasse CO, Szenario A1. Dabei handelt es sich um Drohnen ohne Kamera mit einem Startgewicht bis 250 g, die der EU-Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG entsprechen.

Es ist auch möglich, dass eine Drohne unter der direkten Aufsicht eines Fernpiloten geflogen wird, der über die notwendigen Voraussetzungen für die Durchführung des Fluges verfügt. Dazu zählt:

- Besitz des notwendigen EU-Kenntnisnachweis/Fernpilotenzeugnis
- Registrierung als Drohnenbetreiber beim Luftfahrtbundesamt (LBA)
- Besitz einer gesetzlich vorgeschriebenen Drohnen-Haftpflichtversicherung

Datum der letzten Änderung: 20.11.2024


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